Regelwerke

WB-gerechte Durchführung einer Veranstaltung

Um eine Schwimmveranstaltung durchführen zu können, müssen je nach Anmeldung der Veranstaltung bestimmte Regeln und Durchführungsbestimmungen eingehalten werden. Grundsätzlich werden Veranstaltungen in verschiedene Arten unterschieden.

Anzeigepflichtige Veranstaltungen
Amtliche Veranstaltung Wettkämpfe, welche offiziell vom DSV, LSV oder einem Schwimmbezirk ausgeschrieben werden
Nicht-amtliche Veranstaltungen Jeder Vereinswettkampf, welcher sich in den Durchführungsbestimmungen auf die WB bezieht
Nicht anzeigepflichtige Veranstaltungen
Nicht anzeigepflichtige Veranstaltungen Diese Art der Veranstaltung kann nach eigenen Regeln durchgeführt werden. Dabei ist aber zu beachten, dass die erzielten Ergebnisse weder in einer Bestenliste noch für eine Qualifikation zulässig sind
Seit dem 01.01.2023 gibt es eine Neuerung für die anzeigepflichtigen Veranstaltungen.
Vereinfachte Wettkämpfe Diese Form eines Wettkampf kann auch während einer anzeigepflichtigen Veranstaltung mit aufgenommen werden. Dabei ist allerdings auch zu beachten, dass die erzielten Ergebnisse nicht in eine Bestenliste aufgenommen werden und auch keine Qualifikationszeiten (auch nicht Teilstrecken) geschwommen werden können.

 

11.10.2022

DSV-7 Standard

Neuer DSV-Standard ab dem 01.01.2023

Webredaktion (jw)

In der Abteilung Schwimmen im Deutschen Schwimm-Verband e.V. (DSV) gilt für Melde- und Ergebnislisten sowie für die Erstellung der Bestenlisten ab dem 01. Januar 2023 der neue Standard DSV-7. Er ersetzt – mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2023 – den bisherigen DSV-6-Standard. Dabei handelt es sich jeweils um ein Datenformat für den Informationsaustausch im deutschen Schwimmsport, der ursprünglich in den 1980er-Jahren innerhalb des Westdeutschen Schwimmverbandes entwickelt und ab Mai 2002 vom DSV übernommen wurde.

Veröffentlicht auf der DSV-Seite

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