Schwimm-Verband Südwestfalen e.V.
Aktuelles

Änderungen KidsCup - Anpassung der FAQ
Der SV NRW informiert:
Es wurden Ergänzungen in den Punkten 6 und 10 vorgenommen. Diese gelten ab sofort:
Punkt 6: Meldeberechtigt sind Vereine/Startgemeinschaften, die Mitglied des SV NRW sind, sowie die benannten NWLZ im SV NRW. Es können auch die Stützpunkttragenden Vereine des NWLZ anmelden.
Punkt 10: Ein Aktiver darf über alle Durchgänge (1-5) grundsätzlich nur für einen Verein an den Start gehen. Bei einem Start im laufenden Jahr für einen anderen Verein, werden die Ergebnisse im neuen Verein gestrichen.
Die vollständigen FAQ und alle weiternsind hier zu finden.

Landesvielseitigungstest - Überprüfung an den Landesleistungsstützpunkten
Zur Vorbereitung auf den Landesvielseitigkeitstest (21.6.2026 in Dortmund) wird an den Landesleistungsstützpunkten in Bochum und Dortmund die LVT-Überprüfung durchgeführt.
Hierzu sind natürlich auch Schwimmerinnen und Schwimmer eingeladen, die nicht an den Stützpunkten trainieren. Die Maßnahme dient unter anderem dazu potentielle LVT-Teilnehmer und Teilnehmerinnen mit den Übungen bekannt zu machen.
Die Termine sind:
27.2.26 ab 17 Uhr in Hattingen
oder
28.2.26 ab 10 Uhr in Dortmund
Bei Interesse an der Teilnahme oder bei Fragen wendet euch bitte an die Bezirkstrainerin Kati Hämmerich oder an die Fachwartin Schwimmen Veronika Reinert.
Alle Informationen zum LVT sind auf den Seiten des SV NRW abrufbar
Informationen zum LVT beim SV NRW

Zahlungsverkehr für Meldegelder und EnM-Beträge
Lastschriftmandat für Meldegelder und EnM auf Meisterschaften
Webredaktion (or)
Ab dem neuen Jahr 2026 werden Meldegelder und ausstehende EnM ausschließlich per Lastschriftmandat von der Geschäftsstelle eingezogen.
Durch die Neuerung erhoffen wir uns einen reibungsloseren und für die Verine einfacheren Zahlungsverkehr für die anfallenden Überweisungen von Meldegelder und EnM-Zahlungen.
Ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zum Herunterladen ist auf der Übersicht der Meisterschaften 2026 zu finden.
Die Vereine, die noch kein Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten das hinterlegte Dokument ausgefüllt an die Geschäftsstelle des SVSW zu versenden.



