Regelwerke
WB-gerechte Durchführung einer Veranstaltung
Um eine Schwimmveranstaltung durchführen zu können, müssen je nach Anmeldung der Veranstaltung bestimmte Regeln und Durchführungsbestimmungen eingehalten werden. Grundsätzlich werden Veranstaltungen in verschiedene Arten unterschieden.
| Anzeigepflichtige Veranstaltungen | |
| Amtliche Veranstaltung | Wettkämpfe, welche offiziell vom DSV, LSV oder einem Schwimmbezirk ausgeschrieben werden |
| Nicht-amtliche Veranstaltungen | Jeder Vereinswettkampf, welcher sich in den Durchführungsbestimmungen auf die WB bezieht |
| Nicht anzeigepflichtige Veranstaltungen | |
| Nicht anzeigepflichtige Veranstaltungen | Diese Art der Veranstaltung kann nach eigenen Regeln durchgeführt werden. Dabei ist aber zu beachten, dass die erzielten Ergebnisse weder in einer Bestenliste noch für eine Qualifikation zulässig sind |
| Seit dem 01.01.2023 gibt es eine Neuerung für die anzeigepflichtigen Veranstaltungen. | |
| Vereinfachte Wettkämpfe | Diese Form eines Wettkampf kann auch während einer anzeigepflichtigen Veranstaltung mit aufgenommen werden. Dabei ist allerdings auch zu beachten, dass die erzielten Ergebnisse nicht in eine Bestenliste aufgenommen werden und auch keine Qualifikationszeiten (auch nicht Teilstrecken) geschwommen werden können. |
Änderungen in den Wettkampfbestimmungen, der Kampfrichterordnung und in den Regeln für kindgerechte Wettkämpfe

Der DSV hat zum 24.3.26 Änderungen in den Wettkampfbestimmungen veröffentlicht.
Die wesentlichen Punkte sind:
- 400m Freistil zählen jetzt auch zu den "langen Strecken": Die letzten 2 Bahnen und 5m werden durch den Zeitnehmer angezeigt und es kommen Wendetafeln zum Einsatz
- Die Sportler dürfen jetzt analog zum Rückenschwimmen auch bei Freistil und Schmetterling beim Zielanschlag vollständig untergetaucht sein.
- Der Startschwimmer einer Staffel kann auch in Mixed-Staffeln einen Rekord erzielen.
- Deutsche Rekorde werden aufgrund des Wettkampfprotkolls anerkannt und müssen nicht mehr separat angemeldet werden.
Am 14.4.26 wurden Änderungen in der Kampfrichter-Ordnung und den Jugendschutzbestimmungen (kindegerchte Wettkämpfe) veröffentlicht.
Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
Eine Vereinszugehörigkeit von Kampfrichtern ist jetzt nicht mehr notwendig.
Bei den Jugendschutzbestimmungen wurde die Anzahl der Starts auf 6 Starts pro Tag für 6- und 7-jährige Sportler hochgesetzt.
Wettkämpfe für Sportler bis einschließlich 10 Jahre sollen maximal 4-5 Stunden dauern.
Der genaue Wortlaut und die vollständigen Wettkampfbesimmungen sind unter folgendem Link zu finden.
Eine Anmerkung zu den kindgerechten Wettkämpfen: In NRW sind weiterhin kindgerechte Wettkämpfe erst ab 6 Jahren erlaubt.






