Förderungen
Alle Informationen zu aktuellen Förderprogrammen
1 Mio. € für Qualifizierungsmaßnahmen
jetzt Schwimmlehrerausbildung vom Land bezahlen lassen
Liebe Freund*innen des Schwimmsports,
wieder einmal gilt es schnell zu sein, um Mittel für die Vereinsarbeit erhalten zu können. Diesmal geht es um den Trainings- und Ausbildungsbetrieb im Verein
Mit der Übungsleiteroffensive 2023 stellt das Land 1 Mio. € zur Verfügung und unterstützt gezielt Sportvereine um neue Übungsleitende zu gewinnen. Und auch wenn das Programm Übungsleiteroffensive heißt, sind hiermit auch Trainer*innen, Schwimmlehrer*innen und Schwimmlehrerassistent*innen angesprochen. Auch Sporthelfer*innen werden gefördert.
Ausbildungsgebühren des jeweiligen Anbieters (auch des Schwimmverbandes NRW) werden bis zu 500 Euro pro Qualifizierungsmaßnahme gefördert. Die Kosten für Schwimmlehrerassistent*innen und Schwimmlehrer*innen wären damit komplett abgedeckt und für Trainer um rd. 42% reduziert.
Dies gilt für alle Ausbildungen (keine Fortbildungen) die im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 stattfinden bzw. stattgefunden haben.
Antragberechtigt sind die Vereine. Dies gilt auch, wenn das einzelne Mitglied die Qualifizierungsmaßnahme selbst bezahlt hat. Der Verein ist in diesem Fall verpflichtet, die erhaltene Zuwendung weiterzugeben. Hierzu bedarf es keines formellen Verfahrens.
Die Antragsstellung erfolgt mittels des anhängenden Antragsvordrucks, der ausgefüllt, vorzugsweise per Mail an uebungsarbeit@lsb.nrw , beim Landessportbund einzureichen ist.
Die Antragsfrist endet zwar erst am 10. Dezember, da die Mittel aber begrenzt sind, sollte der Antrag frühzeitig gestellt werden.
Weitere Infos erhaltet Ihr unter https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/uebungsleiterinnen-offensive
Auch erinnern wollen wir noch mal an unseren Verbandstag am 06. Mai 2023 in Mönchengladbach. Wir würde uns freuen, euch alle auf dem Verbandstag und dem vorherigen Jubiläumsbrunch zu begrüßen. Noch bis zum 15. April könnt ihr euch hier anmelden.
Soviel für heute. Wir wünschen einen schönen Wochenstart und bis demnächst am Beckenrand oder auf dem Verbandstag.
Claudia Heckmann | Karl-Heinz Dinter | |
Präsidentin | Vizepräsident Finanzen | |
Elke Struwe | Frank Rabe | |
Vizepräsidentin Bildung | Generalsekretär |
UPDATE: Soforthilfe von 55,2 Mio. €
Bereits jetzt vormerken
UPDATE
Seit dem 1. März ist nun die Beantragung von Mitteln aus dem Paket „Soforthilfe Sport 2023 – Krisenhilfe NRW“ des Landes möglich.
Die Anträge können bis zum 30. Mai 2023 über das Förderportal des LSB NRW gestellt werden. Das hierfür entwickelte Antragsformular ist über das Förderportal als Download abrufbar.
- Antragsberechtigt sind alle als gemeinnützig anerkannten Sportvereine, also alle ordentlichen Mitgliedsvereine des Schwimmverbandes NRW.
- Das Zeitfenster, für das Mehrkosten geltend gemacht werden können (sog. „Billigkeitszeitraum“) geht vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023.
- Voraussetzung für die Förderung sind gestiegene Energieausgaben beim Antragsteller durch den Betrieb und / oder die Nutzung einer Sportstätte samt dazugehöriger Infrastruktur innerhalb des Billigkeitszeitraums aufgrund der Erhöhung von Energiepreisen ggü. dem Vergleichszeitraum.
- Als Vergleichsgrundlage dienen die vertraglich fixierten Preise je Energieträger bzw. das Nutzungsentgelt mit Gültigkeit zum 31. März 2022.
- Die gestiegenen Energiekosten beziehen sich sowohl auf (vereins)eigene und gepachtete Anlagen als auch auf genutzte Anlagen der Kommune oder eines privaten oder gewerblichen Eigentümers.
- Es werden bis zu 60% der dargestellten Mehrkosten bezuschusst – die maximale Billigkeitsleistung pro Antragsteller beträgt 200.000 Euro.
- Die Billigkeitsleistungen aus dem Krisenpaket des Landes NRW sind kombinierbar mit den Bundeshilfen (bspw. Preisbremsen für Erdgas, Fernwärme und Strom) sowie möglichen kommunalen Hilfsprogrammen – eine Überkompensation der entstandenen Mehrkosten wird ausgeschlossen.
Für Rückfragen zur Energie-Krisenhilfe hat der Landessportbund NRW eine Hotline (0203/7381-900) und ein E-Mail-Postfach (energie@lsb.nrw) eingerichtet. Weitere Infos finden sich auf der Website des LSB.
Liebe Freund*innen des Schwimmsports,
nachdem wir vor kurzem bereits über die Förderprogramme zur Digitalisierung und Mitgliedergewinnung informiert haben, gibt es aktuell weitere gute Nachrichten.
Die Landesregierung NRW unterstützt die Sportvereine bei der Bewältigung der durch den russischen Angriffskrieg verursachten Energiekrise durch ein Soforthilfeprogramm.
Sportvereine können zur Krisenbewältigung und Insolvenzvorsorge Zuschüsse im Rahmen einer Billigkeitsleistung beantragen. Dafür stellt das Land insgesamt 55,2 Millionen Euro bereit.
Über dieses Sonderprogramm sollen die Vereine dabei unterstützt werden, ihren Mitgliedern verlässliche Angebote zu machen und auf größere Einschränkungen oder gar Schließungen wegen gestiegener Energiekosten verzichten zu können.
Die konkrete Abwicklung der Anträge wird ausschließlich online über das LSB-Förderportal erfolgen. Das dazu nötige Formular soll zur Ansicht bereits in Kürze veröffentlicht werden, die Einreichung der Anträge ist dann ab spätestens Ende Februar geplant - und bis Ende Mai möglich. Es dürfen sich neben Vereinen mit eigenen Sportanlagen auch Vereine melden, die Nutzungsgebühren für ihre sportliche Infrastruktur (z.B. Anmietung von Sportstätten in kommunalem Besitz) tragen müssen.
So bald uns konkrete Informationen zum Verfahren vorliegen, werden wir auf unserer Homepage darüber berichten.
Wir wünschen allen eine schöne Restwoche und bis demnächst am Beckenrand.
Claudia Heckmann | Karl-Heinz Dinter | |
Präsidentin | Vizepräsident Finanzen | |
Elke Struwe | Frank Rabe | |
Vizepräsidentin Bildung | Generalsekretär |
1 Mio. € für Bewegungsoffensive
Jetzt Mittel für Projekte beantragen / Beitragsrechnung und Verbandstag
Liebe Freund*innen des Schwimmsports,
die zurückliegende Corona-Pandemie hat den Sport hart getroffen. Insbesondere Kinder und Jugendliche haben unter den schwierigen Bedingungen für Sportvereine unter den fehlenden Angeboten gelitten. Um die entstandenen Defizite auszugleichen, sind nun zahlreiche und vielfältige Bewegungs-, Spiel-, und Sportangebote für Kinder und Jugendliche erforderlich.
Die NRW-Landesregierung stellt hierfür im Jahr 2023 einmalig zusätzliche Mittel in Höhe von einer Million Euro im Rahmen der „Bewegungsoffensive 2023“ zur Verfügung. Staatssekretärin Milz ruft die Sportvereine dazu auf, Projektideen einzureichen, die dazu geeignet sind, Kinder und Jugendliche kurzfristig wieder in Bewegung zu bringen. Hierfür können sportbezogene Projekte mit Landesmitteln zwischen 2.500 € und 10.000 € gefördert werden. Insgesamt sollen zwischen 100 und 150 Projektideen verwirklicht werden, die zwischen Mai und Dezember 2023 durchgeführt werden müssen. Bewerbungen sind ab sofort bis spätestens 15.03.2023 an den Landessportbund NRW zu richten. Eine Jury wird am 28.03.2023 über die eingegangenen Bewerbungen entscheiden.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen zur „Bewegungsoffensive 2023“ finden sich hier.
Genau andersherum ist es beim zweiten Thema unserer Rundmail. In den vergangenen Jahren haben wir wegen Corona die Beiträge immer erst im 3. Quartal komplett abgebucht. In diesem Jahr werden wir wieder zu zwei Zahlungsläufen zurückkehren. Im März werden wir einen Abschlag berechnen (50% der Vorjahresrechnung) und nach Abschluss der Bestandserhebung im 3. Quartal die Schlussabrechnung erstellen. Soweit noch nicht geschehen, schließt bitte die Bestandserhebung beim LSB ab. Der LSB hat als Frist den 28.02.23 gesetzt.
Zu guter Letzt noch ein Hinweis auf unseren Verbandstag am 06. Mai in Mönchengladbach. Hier wird allen Vereinen in den kommenden Tagen eine Info-Mail zugesandt. Da wir in diesem Jahr das erste Mal keine Berichtshefte drucken, sondern die Unterlagen gemäß Satzung per Mail versenden und auf der Homepage veröffentlichen, haltet euch bitte dort (wie in allen anderen Fällen auch) auf dem Laufenden.
Soviel für heute. Wir wünschen eine schöne Restwoche und bis demnächst am Beckenrand.
Claudia Heckmann | Karl-Heinz Dinter | |
Präsidentin | Vizepräsident Finanzen | |
Elke Struwe | Frank Rabe | |
Vizepräsidentin Bildung | Generalsekretär |
30 Mio. € für den Breitensport
Finanzielle Unterstützung für den Neustart
Liebe Freund*innen des Schwimmsports,
das Jahr ist noch jung, weshalb wir allen auf diesem Weg zunächst noch ein erfolgreiches und positives 2023 wünschen.
Nachdem im vergangenen Jahr leider einige negative Nachrichten die Arbeit in den Vereinen beeinträchtigt haben, startet dieses Jahr zumindest in Bezug auf die Vereinsförderung mit wahrlich positiven Entwicklungen.
Und auch wenn dieses Schreiben für den ein oder anderen trocken sein mag, bieten sich hier einige Möglichkeiten für unsere Vereine Geld für die Vereinsarbeit zu erhalten.
A. Förderung digitaler Ausstattung – 30 Mio. € für den Breitensport
Computer, Monitore, Laptops, Videokonferenzsystem. All das wird von Vereinen benötigt, ist aber oft veraltet oder aus den Haushaltsmitteln nicht zu stemmen. Genau hier setzt ein aktuelles Förderprogramm des Landes NRW zur Förderung des Breitensports über 30 Mio. € (!!) an, mit dem Sportvereine Anschaffungen im Bereich Digitalisierung voll finanziert bekommen können. Die Förderung steht dem organisierten Sport nur im Jahr 2023 zur Verfügung.
Neben der Anschaffung von z.B. Laptops und Videokonferenzsystemen ist auch die Finanzierung von digitaler Steuerungstechnik für Schwimmbäder, Sporthallen und Vereinsgebäuden möglich.
Da es sich hier um über die EU bereit gestellte Mittel handelt, ist schnelles und koordiniertes Handeln nötig.
Die Antragstellung der Vereine erfolgt beim zuständigen Stadt- oder Kreissportbund und ist ab dem 26.01.2023 möglich. An diesem Tag werden auf der Webseite des Landessportbundes die Antragsunterlagen veröffentlicht.
Zeit für die Antragstellung ist bis spätestens zum 10.03.2023. Die Bewilligung (Weiterleitungsvertrag) durch Stadt- oder Kreissportbund erfolgt bis zum 10.07.2023. Beendet sein muss die Investition bis zum 15.09.2023. Zu diesem Zeitpunkt muss auch der Verwendungsnachweis des Vereins beim Stadt- oder Kreissportbund eingegangen sein. Danach erfolgt die Auszahlung an den Verein. Der Eigenanteil erstreckt sich also maximal auf die ggfs. nötigen Kosten der Vorfinanzierung.
Im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen hat das Land NRW dies für die Vereine relativ einfach gestaltet. Auch wenn die Möglichkeit der Antragstellung erst am 26.01. beginnt, könnt bzw. solltet ihr jetzt schon in die Überlegungen/Planungen einsteigen.
Der LSB hat alle relevanten Infossowie ein Anfrageformular zum Förderprogrammauf seiner Homepage bereitgestellt. Bitte nutzt die dortigen Informationen und Möglichkeiten und seht gegenwärtig von direkten Anfragen beim LSB oder eurem Sportbund vor Ort ab. Dort ist man aktuell damit beschäftigt, das Förderverfahren für die rd. 18.000 Vereine abzubilden, was bei den kurzen Vorlauffristen eine große Herausforderung darstellt. Sobald das steht, werdet ihr auf allen Kanälen weitere Informationen erhalten.
Nutzt diese Chance, euren Verein umfassend zu digitalisieren. Eine solche Fördermöglichkeit wird es in diesem Umfang künftig wahrscheinlich nicht mehr geben.
B. „ReStart – Sport bewegt Deutschland“
Auch auf Bundesebene eröffnet sich aktuell eine Fördermöglichkeit für Sportvereine. Mit 25 Mio. € unterstützt das Bundesinnenministerium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 die Vereinsarbeit. Ziel ist es u.a., nach der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, den Ausbildungsstau bei Übungsleitenden, Trainer*innen und Schiedsrichter*innen auszugleichen und die Vereinsentwicklung zu unterstützen.
Die zweite Säule dieses Programms richtet sich explizit an Sportvereine. Unter dem Motto „Sporttage sind Feiertage“ können 4.000 Vereine jeweils 1.000 € für Veranstaltungen, Kooperationen, öffentlichkeitswirksame Aktionen, Angebotsentwicklung im Verein oder themenspezifische Projekte erhalten, um öffentlichkeitswirksam neue Mitglieder zu akquirieren oder zurückzugewinnen.
Die anfallenden Sachkosten, die im Rahmen der Umsetzung einen finanziellen Mehraufwand für den Verein darstellen, können in Höhe von 1.000 Euro, nach vorheriger Antragsstellung und Bewilligung durch den DOSB, erstattet werden. Vorzeitig getätigte Ausgaben können nicht berücksichtigt werden.
Es werden 4000 Anträge durch den DOSB bewilligt. Daher gilt: schnell und kreativ sein lohnt sich. Die Antragsfrist läuft auch hier ab dem 26.01.2023!
Weitere Informationen und Beantragung: https://www.dosb.de/restart
Ebenfalls über das Restart-Programm gefördert werden Sportvereinschecks, die von Einzelpersonen als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft oder Kursgebühr in Höhe von 40 € in Sportvereinen eingelöst werden können. Mit den Sportvereinsschecks sollen sportinteressierte Menschen für den Sport zurückgewonnen und Bewegungs-Muffel für mehr Bewegung neu begeistert werden.
Die Personen haben vier Wochen Zeit, ihren Sportvereinsscheck als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft oder Kursgebühr in einem NRW-Sportverein ihrer Wahl einzulösen. Das Downloadportal ist hierfür im Zeitraum vom 24. Januar 2023 bis zum 31. August 2023 geöffnet.
Die Sportvereine bekommen die Sportvereinsschecks von den Personen ausgedruckt oder digital ausgehändigt. Der Verein kann diesen innerhalb von zehn Wochen ab Ausstellungsdatum beim DOSB über die Internetplattform einreichen.
Macht euch dieses Angebot zu nutzen, um neuen Mitglieder zu gewinnen oder alte zurückzuholen. Um öffentlichkeitswirksam in eurer Region darüber berichten zu können gibt es fertige Werbemittel, Layoutvorlagen und einen Bilderpool in einer entsprechenden Toolbox des DOSB.
Wir hoffen, dass diese Unterstützung euch allen dabei hilft, eure Vereinsangebote und Vereinsarbeit noch breiter und besser aufzustellen und dieser Jahresauftakt ein gutes Omen für ein großartiges Sportjahr 2023 ist.
Wir werden euch auf unserer Homepage und in den sozialen Medien weiter über die aktuellen Entwicklungen in diesen Bereichen auf dem Laufenden halten. Bitte schaut dort regelmäßig rein.
In diesem Sinne wünschen wir allen ein schönes Wochenende und bis demnächst am Beckenrand
Claudia Heckmann Karl-Heinz Dinter
Präsidentin Vizepräsident Finanzen
Elke Struwe Frank Rabe
Vizepräsidentin Bildung Generalsekretär