Kampfrichterausbildung

Vom Wettkampfhelfer zum Schiedsrichter

Die Ausbildung zum Wettkampfrichter kann bereits in jungen Jahren begonnen werden. Jede Ausbildung ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil aufgeteilt, wobei sich der Umfang je nach Kampfrichterstufe erhöht.

Position Mindestalter
Wettkampfrichter 14 Jahre
Auswertung, Zusatzausbildung Starter und Sprecher 16 Jahre
Schiedsrichter 18 Jahre

Ausbildungsinhalte

In jeder Ausbildungsstufe werden u.a. die folgenden Themen behandelt

  • WB des DSV
  • Kampfrichterordnung
  • Ausbildungsunterlagen und die Prüfungsfragenkatalog des DSV

Die Ausbildungen bauen einander auf (Ausnahme Zusatzmodule).

 

Ausbildungsumfänge

Wettkampfrichter (SR, ZR, ZN, WR)  
Gesamtausbildungsdauer 11 UE (Theorie)
Praktische Einsätze 4 Einsätze (je 1x SR, ZR, ZN, WR)
Auswerter / Protokollführer (AW / PKF)  
Gesamtausbildungsdauer 12 UE (Theorie)
Praktische Einsätze 2 Einsätze als AW, 1 Einsatz als PKF
Schiedsrichter (SCH)  
Gesamtausbildungsdauer 21 UE (Theorie)
Praktische Einsätze 5 Einsätze (3 verschiedene Veranstaltungen)
Starter (ST)  
Gesamtausbildungsdauer nur praktisch
Praktische Einsätze 3 Einsätze
Zusatzmodul Sprecher (SPR)  
Gesamtausbildungsdauer 7 UE (Theorie)
Praktische Einsätze 1 Einsatz
Zusatzmodul Freiwasser (FW)  
Gesamtausbildungsdauer 7 UE (Theorie)
Praktische Einsätze in Abstimmung mit dem Kampfrichterobmann

 

Fortbildung

Eine Kampfrichterlizenz ist nur für eine bestimmte Anzahl von Jahren gültig. Diese Dauer der Gültigkeit richtet sich auch nach der Kampfrichtergruppe. Um diese Gültigkeit der Kampfrichterlizenz zu verlängern muss in regelmäßigen Abständen eine Fortbildung besucht werden.

Alle Informationen zum Thema Kampfrichter

Die gesamte Ausbildung der Kampfrichter im Schwimmsport wird über die Kampfrichterordnung des DSV geregelt. Zur Zeit wird das Thema Kampfrichterausbildung vom DSV bearbeitet und wird demnächst neu geregelt.

Kampfrichterordnung