Regelwerke

WB-gerechte Durchführung einer Veranstaltung

Um eine Schwimmveranstaltung durchführen zu können, müssen je nach Anmeldung der Veranstaltung bestimmte Regeln und Durchführungsbestimmungen eingehalten werden. Grundsätzlich werden Veranstaltungen in verschiedene Arten unterschieden.

Anzeigepflichtige Veranstaltungen
Amtliche Veranstaltung Wettkämpfe, welche offiziell vom DSV, LSV oder einem Schwimmbezirk ausgeschrieben werden
Nicht-amtliche Veranstaltungen Jeder Vereinswettkampf, welcher sich in den Durchführungsbestimmungen auf die WB bezieht
Nicht anzeigepflichtige Veranstaltungen
Nicht anzeigepflichtige Veranstaltungen Diese Art der Veranstaltung kann nach eigenen Regeln durchgeführt werden. Dabei ist aber zu beachten, dass die erzielten Ergebnisse weder in einer Bestenliste noch für eine Qualifikation zulässig sind
Seit dem 01.01.2023 gibt es eine Neuerung für die anzeigepflichtigen Veranstaltungen.
Vereinfachte Wettkämpfe Diese Form eines Wettkampf kann auch während einer anzeigepflichtigen Veranstaltung mit aufgenommen werden. Dabei ist allerdings auch zu beachten, dass die erzielten Ergebnisse nicht in eine Bestenliste aufgenommen werden und auch keine Qualifikationszeiten (auch nicht Teilstrecken) geschwommen werden können.

 

22.01.2024

Änderungen der WB Fachteil Schwimmen

Webredaktion (jw)

Zu Beginn des Jahres wurde die WB Fachteil Schwimmen an einigen Stellen geändert. Auch Bestimmungen zu den Schwimmarten wurden zum Teil genauer definiert.

Auszug aus den Änderungen:

§126 - Freistilschwimmen

  • Es ist dem Sportler erlaubt, während der Wende völlig untergetaucht zu sein sowie nach dem Start und nach jeder Wende eine Strecke von nicht mehr als 15 m völlig untergetaucht zu schwimmen.
    An diesem Punkt muss der Kopf die Wasseroberfläche durchbrochen haben.

§127 - Rückenschwimmen

  • Bei der Verwendung der Rückenstarthilfe muss mindestens eine Zehe jedes Fußes mit der Wand oder mit der Anschlagmatte in Kontakt sein. Dabei ist es nicht zulässig, die Zehen über die Kante der Anschlagmatte zu beugen.

§129 - Schmetterlingsschwimmen

  • Alle Auf- und Abwärtsbewegungen der Beine müssen gleichzeitig erfolgen. Die Beine oder Füße müssen sich dabei nicht auf gleicher Ebene befinden, es dürfen aber keine Wechselbewegungen ausgeführt werden. Bewegungen in Form eines Brustbeinschlags sind nicht erlaubt.

§131 - Wettkampf

  • In Einzelwettkämpfen muss der Sportler die vollständige Distanz, in Staffeln seine Teilstrecke vollständig zurücklegen. Ein Sportler, der seinen Wettkampf nicht in Übereinstimmung mit den geltenden Regeln beendet, wird disqualifiziert.

Alle Änderungen können auf der Seite des DSV eingesehen werden.

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