Schwimm-Verband Südwestfalen
— Änderungen in der Übungsleiter-Trainer-Lizenzausbildung
25.
Oktober 2005
Der Sportassistenten-Lehrgang wird ab dem 1.
Januar 2006 mit einem Ausbildungsstundenumfang
von 60 UE, statt wie bisher 30 UE durchgeführt.
Der Besuch dieses Lehrganges ist obligatorisch
für alle Interessenten, die eine Trainer-
bzw. Übungsleiterlizenz in einer der vier
Fachsparten - Schwimmen, Wasserball, Springen,
Synchronschwimmen - des DSV erwerben wollen (=
Grundausbildung 1. Lizenzstufe).
Der Lehrgang endet mit einer Multiple-choice-Klausur.
Bei Bestehen der Klausur erhält der Teilnehmer,
wenn er an allen Ausbildungsabschnitten teilgenommen
hat, eine Bescheinigung, mit der er/sie sich zu
einem Lizenz-Lehrgang in einer der Fachsparten
anmelden kann. Unabhängig vom Bestehen der
Klausur, erhalten alle Teilnehmer eine Bescheinigung
über die Teilnahme am Kurs. Die weitere Ausbildung
mit dem Abschluss "Erwerb einer Lizenz"
muss weiterhin innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen
werden.
Die Zulassungskriterien für die Teilnahme
am Sportassistenten-Lehrgang bleiben unverändert:
Vollendung des 16. Lebensjahres
Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses mit mindestens
8 Doppelstunden kein Führerschein-Ersthelferkurs
Ärztliches Attest (daraus muss hervorgehen,
dass der Auszubildende
das Amt des Trainers ausüben darf)
Befähigung zur Selbst- und Fremdrettung
nach den Richtlinien des DSV
Schriftliche Meldung und Befürwortung
durch einen Schwimmverein/abteilung
Zahlung derr Ausbildungsgebühr
Sportassistent 60 UE 150,- Euro
Die Ausschreibungen zu den Lehrgängen erfolgen
im Handbuch des Schwimm-Verbandes Südwestfalen
und auf der Internetsite des Schwimmverbandes
Südwestfalen.
Absolventen eines Sportassistenten-Lehrganges
vor 2006, die eine Lizenz erwerben wollen, haben
die Möglichkeit mit Hilfe von Lehrgangsangeboten
des SV NRW, die Ausbildung nach alter Ausbildungsordnung
für einen Übergangszeitraum noch abzuschließen.